Preise


Für Übersetzungen liegt mein Zeilenpreis bei ca. 1,10 – 1,80 Euro netto pro Normzeile (55 Zeichen mit Leerzeichen). Abrechnungsgrundlage ist der Zieltext. Auch die Vereinbarung von Pauschalpreisen ist möglich.

=> Für ein unverbindliches Angebot klicken Sie hier.

Beglaubigung

Als für die Gerichte und Notare des Landes Berlin allgemein beeidigte Dolmetscherin für Russisch und Polnisch bin ich berechtigt, die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Übersetzung mit Stempel und Unterschrift zu bestätigen („zu beglaubigen“). Für diese Leistung berechne ich keinen Aufpreis. Denn eine Übersetzung, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit ich nicht gerade stehen könnte, gebe ich ohnehin nicht ab.

Zusätzliche Informationen


In Deutschland sind die Berufsbezeichnungen „Übersetzer“ bzw. „Dolmetscher“ rechtlich nicht geschützt, die Ausübung dieses Berufes ist dadurch auch ohne eine entsprechende Prüfung möglich.

Für die Anfertigung einer anspruchsvollen Übersetzung oder der Verdolmetschung auf höchstem Niveau bedarf es jedoch mehr als nur die Beherrschung zweier Sprachen; eine professionelle Ausbildung ist die Grundlage für qualitativ hochwertige Sprachmittlung. Dies sollten Sie beim Vergleich von Preisangeboten unbedingt berücksichtigen.

Auf die Professionalität von Übersetzern kann die Mitgliedschaft in Fachverbänden wie dem BDÜ e. V. hinweisen. Auch mit bestimmten Zulassungen verbundene Bezeichnungen wie etwa gerichtliche Beeidigung oder staatliche Prüfungen, sowie durch einen Hochschulabschluss erworbene Titel (Diplom-Dolmetscher, MA in Dolmetsch- und Übersetzungswissenschaften etc.).